Ja das Spiel mit dem Patent ist ein unglaublich böses Spiel. Vor einigen Jahren ging ja die Meldung einer CO2 Steuer für die Besteuerung des CO2 Ausstoßes der Atemluft durch div. Internetseiten. Bei Pflanzen ist die faire Lösung eigentlich die Nichtanmeldung einer Kreuzung unter Verwendung eines Verkaufsnamen. So ist es eigentlich für einen kleinen Zuchtbetrieb auch wirtschaftlicher, als das teure Patent zu zahlen, was auch mind. ca. 2.800,-€ kostet und über die Pflanzen wieder erwirtschaftet werden muss. Das birgt aber das Risiko, sollte der Klone den Nerv des Marktes treffen, kann ein Mitkonkurrent eine Pflanze erwerben und daraus legal wieder Meristeme in Millionenzahl herstellen.
Bei der Haruri vermute ich gleiche Gedanken, da ja ein anderes Oncidium erwähnt wurde.
Für mich wäre aber zu klären. Gilt das Patent weltweit, also auch in Deutschland. Gilt es nur für gewerbliche Zwecke, oder generell (auch für Privatpersonen wie mich). Gilt es weiter, wenn sich Gattungsnamen ändern? Und zuletzt, was bringt mich eher weiter, die Kreuzung nachzumachen (das Patent gilt ja nur auf den Klon Haruri) und dann mit den Ergebnissen weiterkreuzen, oder jetzt schon kreuzen und mit der Anmeldung bis zum 14.12.2025 warten, weil dann das Patent ausgelaufen ist. (20 Jahre lt. Wikipedia) Wobei die Anmeldung nicht unbedingt mein Hauptziel ist.
Variante 1: Bestäubung bis Erstblüte von Gom. flexuosa x Ion. utricularioides 6 Jahre = Okt. 2017 - dann Weiterkreuzung mit einem anderen Oncidium - wieder 6 Jahre bis zur Erstblüte = Okt. 2023 = Eine Anmeldung wäre hier gleich möglich.
Variante 2: Weiterkreuzung der Haruri mit einem anderen Oncidium - 6 Jahre bis zur Erstblüte = Okt. 2017 = Eine Anmeldung wäre hier nicht gleich möglich. Müsste dann noch reichlich 8 Jahre warten, bis ich die Kreuzung offiziell Anmelden könnte. Bewundern in meinen privaten Hallen könnte ich sie aber schon eher, ohne das mir jemand was kann.
Jetzt muss ich nachdenken und einige Leute befragen.