Lonis Orchideenforum

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#16 von Phalifan , 27.10.2011 21:46

Hallo Rüdiger,

so ähnlich hat sich auch mein Gärtnerfreund ausgedrückt. Und er kennt sich da recht gut aus. Ich kann auch mit dem Klone Haruri weiterkreuzen so viel ich will, auch die neue Hybride darf ich ohne Konsequenzen bei der RHS anmelden. Ich darf lediglich keine Meristeme machen und die in USA verticken.

Ein wirtschaftliches Interesse hab ich eh nicht als Hobbist. Und gewerblich hab ich momentan keinen Drang, tiefer in dieses mehr als schmutzige Geschäft einzudringen. Dafür lebt es sich so ganz gut. Wer meint, alles was im "Orchideenfieber" steht sei Vergangenheit, der irrt gewaltig. Bevor ich dort eindringe, müsste ich erst einen Elefanten töten und dessen Haut abziehen und dann die Pelze von 100 Igeln darauf nähen. Erst dann hätte ich eine Grundausrüstung um am Markt beginnen zu können.

Da koche ich doch lieber in meiner kleinen Hexenküche für mich allein einiges zusammen, wo gelegentlich das ein oder andere an ein Paar Freunde abfällt. Das sollte zur Selbstbefriedigung mehr als ausreichen. Denn eines ist wirklich gefährlich, wenn sich der Erfolg einstellen sollte und andere meinen, man würde Ihnen gefährlich werden. Mehr schreibe ich zu dieser Thematik nicht mehr.


Beste Grüße

Mike


Phalifan
Phalifan
Mitglied
Beiträge: 1.773

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#17 von Solanum , 27.10.2011 22:04

Das ist ja erfreulich und gut zu wissen, Mike! Dann toitoitoi für deine Pläne!


Schöne Grüße,
Heike


Solanum
Solanum
Administratorin
Beiträge: 11.097

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#18 von Phalifan , 27.10.2011 22:08

Ich sach ma so. Ich hab ja schon 6 Wochen Vorsprung und so schön grün wie es momentan ausschaut hab ich gedanklich was richtig geiles im Kopf. Yes.


Beste Grüße

Mike


Phalifan
Phalifan
Mitglied
Beiträge: 1.773
zuletzt bearbeitet 27.10.2011

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#19 von Ricci , 27.10.2011 22:09

Zitat von Ruediger
Lebewesen können grundsätzlich nicht patentiert werden, dazu gibt es entsprechende Urteile zumindest für die EU.



Das hat sich mit dem Link aus Beitrag #8 erledigt, jetzt gibt es Patentschutz auf Lebewesen.


Viel mehr aus unserem Garten findest du auf unserer FB Seite: https://www.facebook.com/worranittha.koenig


Ricci
Ricci
Mitglied
Beiträge: 840

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#20 von Ricci , 27.10.2011 22:11

Zitat von Phalifan
Da koche ich doch lieber in meiner kleinen Hexenküche für mich allein einiges zusammen, .... Das sollte zur Selbstbefriedigung mehr als ausreichen.



Diese Praktiken sind mir neu.


Viel mehr aus unserem Garten findest du auf unserer FB Seite: https://www.facebook.com/worranittha.koenig


Ricci
Ricci
Mitglied
Beiträge: 840

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#21 von Phalifan , 27.10.2011 22:24

Na na na, ich als liebender Ehemann und Lieblingsvater meiner einzigen Tochter, gehe natürlich nur zu fortgeschrittener Stunde geheimes gehextes Brauen und Umlegen in den Keller, wenn die Damenwelt schon von Schuhen und anderen fraulichen Gelüsten im Schlafe wandeln.


Beste Grüße

Mike


Phalifan
Phalifan
Mitglied
Beiträge: 1.773

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#22 von Martin , 27.10.2011 22:39

Zitat von Ricci

Zitat von Phalifan
Da koche ich doch lieber in meiner kleinen Hexenküche für mich allein einiges zusammen, .... Das sollte zur Selbstbefriedigung mehr als ausreichen.



Diese Praktiken sind mir neu.





Schöne Grüße,
Martin


Martin
Martin
Administrator
Beiträge: 3.813

RE: Patentschutz auf Orchideenhybriden

#23 von Ruediger , 06.11.2011 23:33

Zitat von Ricci

Zitat von Ruediger
Lebewesen können grundsätzlich nicht patentiert werden, dazu gibt es entsprechende Urteile zumindest für die EU.



Das hat sich mit dem Link aus Beitrag #8 erledigt, jetzt gibt es Patentschutz auf Lebewesen.





Abwarten.
Man kann einen Antrag auf z.B. Löschung stellen.
"Eine endgültige Entscheidung bleibe der Großen Beschwerdekammer der Behörde vorbehalten, betonte ein Sprecher des Patentamts. Es sei aber klar, das das Pflanzenpatent EP 1069819 bestätigt und nur das für das Verfahren gestrichen wird, räumte ein Insider ein."


Bei solchen Präzedenzfällen würde ich nicht von gängigem Recht sprechen, da eine andere Kammer das ganze noch kassieren kann. Ob das Bestand hat.
Es gilt, wo kein Kläger da kein Richter.

Erteilte Patente mit mangelnder Erfinderhöhe oder gar Prior Art werden schon öfters mal schnell gelöscht.


Beste Grüße

Rüdiger


Ruediger
Ruediger
Mitglied
Beiträge: 1.109


Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz