Folgende Lösung hätte ich anzubieten:
Wenn man alle Möglichkeiten(beim Händler nachfragen, Internetrecherche) genutzt hat, um zu einem korrekten Namen für eine namenlose Orchidee zu kommen, bleibt nur die Möglichkeit der Klonbezeichnung.
Die DOG verlangt beispielsweise nach einem Klonnamen, wenn Orchidee zur Bewertung kommt.
Den kann der Besitzer selbst wählen.
Der Name einer Baumarktphalaenopsis würde z. B. so aussehen: Phalaenopsis hybr. n. r. 'Findelkind'.
Man kann natürlich auch den 'Vornamen des Ehegatten' wählen, der fühlt sich dann geschmeichelt.
Besonders, wenn er/sie mit Orchideen nichts am Hut hat.
Der Zusatz n. r. bedeutet, daß die Hybride nicht registriert ist, also keinen gültigen Hybridnamen hat, was i. d. R. für alle Orchideen zutrifft, die nicht aus dem Fachhandel stammen.
Zum Fachhandel gehören allerdings nicht Verkäufer, die Begriffe wie Cambria oder andere Phantasienamen verwenden.
Nachweislich meristemvermehrten Orchideen müssen aber alle den gleichen Klonnamen haben.
Gruß
Christian